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Nutzungsbedingungen

Entwurf: Dieser Text ist eine Vorlage und muss vor dem Livebetrieb rechtlich geprüft und mit den Angaben in eckigen Klammern ergänzt werden.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von Transferborsa durch Unternehmen. Transferborsa steht nur Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG offen, nicht Verbrauchern. Betreiber ist [Firmenname, Anschrift].

2. Rolle von Transferborsa

Transferborsa stellt eine Plattform bereit, auf der Unternehmen Transferaufträge einstellen, Angebote abgeben und Aufträge vergeben. Der Beförderungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem ausführenden Unternehmen zustande. Transferborsa ist nicht Vertragspartner der Beförderung und wickelt keine Zahlungen ab.

3. Registrierung und Prüfung

Die Angaben bei der Registrierung müssen wahr und aktuell sein. Beförderungen anbieten und Aufträge übernehmen darf nur, wer eine gültige Konzession und eine ausreichende Versicherung nachweist und von Transferborsa freigeschaltet wurde. Das Unternehmen ist selbst dafür verantwortlich, dass es für jede übernommene Fahrt, auch grenzüberschreitend, die nötigen Berechtigungen besitzt. Änderungen (etwa der Wegfall der Konzession) sind unverzüglich zu melden.

4. Aufträge, Angebote und Buchungen

5. Pflichten der Nutzer

Fahrgastdaten dürfen nur für die Durchführung der jeweiligen Fahrt verwendet werden. Zugangsdaten sind geheim zu halten. Unzulässig sind falsche Angaben, Scheinaufträge und das Umgehen der Prüfung.

6. Entgelte

Während des Pilotbetriebs ist die Nutzung kostenlos. Entgelte werden mindestens [30] Tage vor ihrer Einführung angekündigt; Nutzer können dann kündigen.

7. Haftung

Transferborsa haftet nicht für die Durchführung der Fahrten und nicht für Angaben der Nutzer. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Transferborsa nicht, ausgenommen bei Personenschäden. [Haftungsregeln rechtlich prüfen lassen.]

8. Sperre und Kündigung

Beide Seiten können jederzeit kündigen. Transferborsa kann Konten bei Verstößen oder bei Wegfall der Voraussetzungen einschränken oder sperren.

9. Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist [Innsbruck].